Patente gewähren Ihnen ein Verbietungsrecht gegen andere, die Ihre Erfindung kopieren und Ihnen Marktanteile streitig machen wollen. Patentierbar ist in Deutschland alles, was gewerblich anwendbar und neu ist, sowie auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht. Durch Patente können Sie beispielsweise Geräte, Maschinen, Produktionsanlagen, Einzelteile von größeren Anlagen, Haushaltsprodukte, Medizinprodukte, elektrische Schaltungen, Stoffe und Verfahren, insbesondere Herstellungsverfahren und neuartige Verwendungen von bekannten Gegenständen und Stoffen für einen bestimmten Zweck, schützen.
Unsere Kanzlei begleitet seit über 30 Jahren Unternehmen sowie Erfinder in allen Fragen rund um den gewerblichen Rechtsschutz und berät Sie umfassend in sämtlichen Themengebieten des Patentrechts. Insbesondere beraten wir Sie in den folgenden Themengebieten:
Patentrecht
Patent, Patente, Utility Patent, Utility Patents, Patent Application
Gebrauchsmuster wirken ähnlich wie Patente, werden allerdings ohne eine umfassende Prüfung schneller eingetragen und bieten daher schneller ein Verbietungsrecht gegen Ihre Wettbewerber. Durch ein Gebrauchsmuster können grundsätzlich die gleichen Gegenstände geschützt werden wie durch ein Patent; allerdings sind Herstellungsverfahren durch ein Gebrauchsmuster nicht schützbar.
Mit ihrer jahrzehntelangen Erfahrung beraten Sie unsere Patentanwälte im Gebrauchsmusterrecht gerne zu den folgenden Themen:
Gebrauchsmuster
eingetragenes Gebrauchsmuster, utility model
Durch die Verletzung Ihrer gewerblichen Schutzrechte und damit Ihres geistigen Eigentums verschaffen sich Ihre Wettbewerber ungerechtfertigt Vorteile, die Schadensersatzansprüche auslösen können. Vertrauen Sie daher auf spezialisierte Patent- und Rechtsanwälte, die Ihre Ansprüche bei Schutzrechtsverletzungen gegen Ihre Wettbewerber absichern und bei Bedarf gerichtlich durchsetzen.
Vertrauen Sie auf die Erfahrung unserer Kanzlei, über 30 Jahre Beratungspraxis und zufriedene Mandanten sprechen für sich. Wir beraten Sie umfassend zu sämtlichen nachfolgenden Themen:
Unsere Anwälte können Sie vor den nachfolgenden Gerichten und Ämtern vertreten:
Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof, Deutsches Patent- und Markenamt, Bundespatentgericht, Europäisches Patentamt, EUIPO, WIPO
Die Einräumung von Nutzungsrechten an Schutzrechten ist komplex und kleine Unstimmigkeiten können große Auswirkungen haben. Sichern Sie alle Aspekte der Nutzung durch detaillierte Lizenzverträge ab, zum Beispiel durch Regulierung der Art und Weise der lizenzierten Nutzung, der Dauer oder der Lizenzgebühren.
Mehr als 30 Jahre Erfahrung mit Lizenzverträgen schaffen Vertrauen. Gerne beraten wir Sie umfassend zum Lizenzrecht, insbesondere zu den nachfolgenden Themen:
Lizenzrecht:
Lizenzverträge aushandeln, Lizenzvertrag aufsetzen, Nutzungsrechte
Konrad-Zuse-Ring 32 | 68163 Mannheim
Mail: inforae@rebleklose.de
Tel.: +49 (0)621 - 41977 - 0
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