IT-Recht, Onlinehandel und Datenschutz

Als moderne Kanzlei in Mannheim beraten und vertreten wir Unternehmen sowie Privatpersonen, die Geschäfte im Internet tätigen. Unsere Kompetenzen erstrecken sich über die gesamte Bandbreite des IT-Rechts, unter anderen in den Bereichen:

 

 

Fernabsatzverträge mit rechtssicherem Onlineshop

Bei Fernabsatzverträgen sind strengere Vorgaben zu beachten als im klassischen Einzelhandel. Darüber hinaus können aktuelle Beschlüsse oder Gerichtsurteile einen bisher rechtssicheren Onlineshop von einem Tag zum nächsten zu einer Abmahnfalle verwandeln.

 

Wir beraten Sie umfassend zur rechtssicheren Gestaltung Ihres Webshops, z.B. bezüglich:

 

  • Pflichtangaben, z.B. Impressum
  • Button-Lösung
  • Widerruf durch Kunden, Widerrufsbelehrung
  • Versandkosten
  • Schlichtungsstellen
  • u.v.m.

Datenschutz für rechtssichere Onlineshops und Websites

Ähnlich den Fernabsatzverträgen erfordert der Datenschutz umfangreiche Maßnahmen zur Sicherstellung des sorgsamen Umgangs mit den Angaben Ihrer Websitebesucher und deren Einwilligung zu diversen datenschutzrelevanten, technischen Einstellungen der Website oder des Onlineshops selbst. Unter den sensiblen datenschutzrechtlichen Rahmen fallen nicht ausschließlich vertragliche Bereiche, sondern in besonderem Maße auch technische Vorrichtungen zum Controlling bzw. Vernetzungen für die soziale Kommunikation.

 

Zur sicheren Einhaltung des Datenschutzes unterstützen wir Sie bei:

 

  • Datenschutzerklärung
  • Double-Opt-In Verfahren
  • Einwilligung der Nutzer / Kunden
  • Cookies
  • Analyse-Tools
  • Tracking-Tools – Nutzerverhalten
  • Social Pugins
  • Scoring

Datenschutz allgemein

Wozu Ihre Besucher oder Kunden aktiv einwilligen ist eine Seite des Datenschutzes, die andere Seite betrifft den anschließenden Umgang mit den zu speichernden oder zu Abwicklungszwecken an Dritte weiterzugebenden Daten. Dieser Umgang ist gesetzlich streng geregelt und einer der Kompetenz- und Beratungsschwerpunkte unserer Rechtsexperten.

 

Wir sind für Sie da bezüglich:

 

  • Datenschutz-Grundverordnung DSGVO (VO 2016/679)
  • Bundesdatenschutzgesetz BDSG

Vertragsgestaltung im IT-Recht | Fernabsatzverträge

Ob eigener Onlineshop, Händlerportal oder Online-Auktionshäuser: Mit jeder Geschäftstätigung im Internet schließen Sie einen Fernabsatzvertrag mit Ihrem Geschäftspartner. Je nach Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes können die rechtlich zulässigen Bedingungen für einen Fernabsatzvertrag variieren, wobei digitale Produkte oder Dienstleistungen besonders stark abweichende Vertragseigenschaften aufweisen können.

 

Für eine sichere Vertragsgestaltung beraten wir Sie gerne rund um:

 

  • Softwarekauf
  • Lieferverträge
  • Exklusivlieferverträge
  • Webdesign Gestaltung
  • Projektverträge
  • Softwareentwicklung
  • SaaS Vertrag (Software as a service)
  • Internet-Systemvertrag
  • Agenturvertrag
  • SEO/SEM Vertrag
  • Wartungs-, Pflege, Servicevertrag
  • Lizenzverträge
  • Webhosting
  • Domainhost-Vertrag

Ihre Schlagwörter für das IT-Recht:

 

AGB – b2b, b2c, E-Commerce, M-Commerce auf mobilen Endgeräten, Webshops, Aktualitäts-Klauseln, Verlinkung auf Online Dispute Resolution (ODR), Werbe-Emails, Newsletter, Haftung für Links, Disclaimer, Framing, Ebay-Auktionen, Versandkosten, Pflichtinformationen Impressum, Impressumspflicht in sozialen Netzwerken, APPS, Adblocker, Bewertungsportale, Tauschbörsen, Abmahnungen, Vertragsstrafe, Weiterverkauf gebrauchter Software, Datenbanken, Haftung Domainprovider / -inhaber / -registrar, Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)

 

Wir beraten und vertreten Sie ebenfalls im Unternehmensrecht, Wettbewerbsrecht sowie in der allgemeinen Vertragsgestaltung.


Domainrecht – sichern Sie Ihren Platz im Internet

Das Internet wandelt sich rasend schnell – technisch und rechtlich. Um Ihre Sicherheit und die Ihrer Besucher umfassend zu gewährleisten, empfiehlt sich ein versierter Rechtsbeistand für das Domainrecht und die Inhalte Ihrer Internetpräsenz möglichst frühzeitig einzubeziehen.

 

Warum ist das Domainrecht wichtig?

Weil Domains unzählige Möglichkeiten zur Rechtsverletzung bieten, aber gleichzeitig nur wenig Aufmerksamkeit in der Rechtspflege durch Webseitenbetreiber erhalten. Ein starker Partner schützt Ihre Domain vor Rechtsverletzungen durch Dritte und bewahrt den rechtskonformen Umgang von der Registrierung bis zur Veräußerung.

 

 

Leistungsportfolio im Domainrecht

Unsere Kanzlei hält seit über 30 Jahren Schritt mit der schnellen Anpassung an modernste Entwicklungen in der Rechtswissenschaft und berät Sie umfassend in sämtlichen Themengebieten des Domainrechts, insbesondere bei:

 

  • Recherchen zu Domains
  • Domain-Registrierungen
  • Durchführung von Domainstreitverfahren einschließlich UDRP und ADR Verfahren
  • Verwaltung von Domains
  • Strategieberatung
  • Durchführung von Verletzungs- und Kollisionsverfahren
  • Prüfung von Websiteinhalten

 

Ihre Stichwörter für das Domainrecht:


Domains, Domainrecht, UDRP Verfahren, Whois Anfrage, ADR Verfahren, Domainregistrierung, Domainverwaltung, Domain Freigabe, Admin-C, Störerhaftung


Unsere Ansprechpartner für das IT-Recht

 

Konrad-Zuse-Ring 32 | 68163 Mannheim

Mail: inforae@rebleklose.de

Tel.: +49 (0)621 - 41977 - 0

Fax.: +49 (0)621 - 41977 - 99

Stellenangebot | Kontakt | Impressum | Datenschutz | Sitemap | Anfahrt