Als moderne Kanzlei in Mannheim beraten und vertreten wir Unternehmen sowie Privatpersonen, die Geschäfte im Internet tätigen. Unsere Kompetenzen erstrecken sich über die gesamte Bandbreite des IT-Rechts, unter anderen in den Bereichen:
Bei Fernabsatzverträgen sind strengere Vorgaben zu beachten als im klassischen Einzelhandel. Darüber hinaus können aktuelle Beschlüsse oder Gerichtsurteile einen bisher rechtssicheren Onlineshop von einem Tag zum nächsten zu einer Abmahnfalle verwandeln.
Ähnlich den Fernabsatzverträgen erfordert der Datenschutz umfangreiche Maßnahmen zur Sicherstellung des sorgsamen Umgangs mit den Angaben Ihrer Websitebesucher und deren Einwilligung zu diversen datenschutzrelevanten, technischen Einstellungen der Website oder des Onlineshops selbst. Unter den sensiblen datenschutzrechtlichen Rahmen fallen nicht ausschließlich vertragliche Bereiche, sondern in besonderem Maße auch technische Vorrichtungen zum Controlling bzw. Vernetzungen für die soziale Kommunikation.
Wozu Ihre Besucher oder Kunden aktiv einwilligen ist eine Seite des Datenschutzes, die andere Seite betrifft den anschließenden Umgang mit den zu speichernden oder zu Abwicklungszwecken an Dritte weiterzugebenden Daten. Dieser Umgang ist gesetzlich streng geregelt und einer der Kompetenz- und Beratungsschwerpunkte unserer Rechtsexperten.
Wir sind für Sie da bezüglich:
Ob eigener Onlineshop, Händlerportal oder Online-Auktionshäuser: Mit jeder Geschäftstätigung im Internet schließen Sie einen Fernabsatzvertrag mit Ihrem Geschäftspartner. Je nach Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes können die rechtlich zulässigen Bedingungen für einen Fernabsatzvertrag variieren, wobei digitale Produkte oder Dienstleistungen besonders stark abweichende Vertragseigenschaften aufweisen können.
Für eine sichere Vertragsgestaltung beraten wir Sie gerne rund um:
Ihre Schlagwörter für das IT-Recht:
AGB – b2b, b2c, E-Commerce, M-Commerce auf mobilen Endgeräten, Webshops, Aktualitäts-Klauseln, Verlinkung auf Online Dispute Resolution (ODR), Werbe-Emails, Newsletter, Haftung für Links, Disclaimer, Framing, Ebay-Auktionen, Versandkosten, Pflichtinformationen Impressum, Impressumspflicht in sozialen Netzwerken, APPS, Adblocker, Bewertungsportale, Tauschbörsen, Abmahnungen, Vertragsstrafe, Weiterverkauf gebrauchter Software, Datenbanken, Haftung Domainprovider / -inhaber / -registrar, Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)
Wir beraten und vertreten Sie ebenfalls im Unternehmensrecht, Wettbewerbsrecht sowie in der allgemeinen Vertragsgestaltung.
Das Internet wandelt sich rasend schnell – technisch und rechtlich. Um Ihre Sicherheit und die Ihrer Besucher umfassend zu gewährleisten, empfiehlt sich ein versierter Rechtsbeistand für das Domainrecht und die Inhalte Ihrer Internetpräsenz möglichst frühzeitig einzubeziehen.
Weil Domains unzählige Möglichkeiten zur Rechtsverletzung bieten, aber gleichzeitig nur wenig Aufmerksamkeit in der Rechtspflege durch Webseitenbetreiber erhalten. Ein starker Partner schützt Ihre Domain vor Rechtsverletzungen durch Dritte und bewahrt den rechtskonformen Umgang von der Registrierung bis zur Veräußerung.
Unsere Kanzlei hält seit über 30 Jahren Schritt mit der schnellen Anpassung an modernste Entwicklungen in der Rechtswissenschaft und berät Sie umfassend in sämtlichen Themengebieten des Domainrechts, insbesondere bei:
Ihre Stichwörter für das Domainrecht:
Domains, Domainrecht, UDRP Verfahren, Whois Anfrage, ADR Verfahren, Domainregistrierung, Domainverwaltung, Domain Freigabe, Admin-C, Störerhaftung
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