Immobilienrecht, Mietrecht & Baurecht

Kaum ein anderer zivilrechtlicher Bereich birgt ein so umfangreiches Konfliktpotenzial wie das Immobilienrecht, Mietrecht oder Baurecht. Damit Sie juristisch bestens versorgt sind, stehen Ihnen unsere spezialisierten Rechtsanwälte mit kompetenter Beratung und durchsetzungsstarker Vertretung zur Seite.

 

 

Immobilienrecht – vom Grundstückskauf bis zum Immobilienleasing

Grundstücks- und Immobiliengeschäfte sind mit einer Reihe rechtlicher Anforderungen verbunden, bei denen Besonderheiten in Verträgen zu berücksichtigen sind, insbesondere wenn es sich komplexe gewerbliche Grundstück-, Immobilienerwerbs- und Immobilienverkaufsvorgänge handelt, bei denen die spätere Nutzung und die Wirtschaftlichkeit eine große Rolle spielen.

 

Gerne beraten und begleiten wir Sie im gesamten Immobilienrecht von der Anbahnung und Verhandlung von Geschäften über die Unterstützung bei der notariellen Beurkundung bis hin zur Eintragung von Grundstücksrechten und -belastungen an eigenen oder fremden Grundstücken.

 

Immer bedeutender wird auch der Bedarf an Beratung und Rechtsbeistand im Zusammenhang mit Immobilienleasing. Sehr gerne unterstützen wir Sie auch bei dieser modernen Form der Immobiliennutzung, bei der Sie im Gegensatz zur Miete oder Pacht eine eigentümerähnliche Rolle einnehmen, häufig mit Ankaufsoption, um später tatsächlicher Eigentümer der Immobilie zu werden. Der große Vorteil beim Immobilienleasing ist allerdings, dass Sie zu Beginn der Vertragslaufzeit keinen Gesamtkaufpreis zahlen, sondern vergleichsweise geringe Leasingraten – wir beraten Sie gerne persönlich zu diesem Thema.

 

 

Ihre Schlagwörter für das Immobilienrecht:

 

Immobilienkauf, Grundstückskauf, Immobilienverkauf, Grundstücksverkauf, Gewährleistung, Sachmängelhaftung, Rechtsmängelhaftung, Grundstücksbelastungen, Dienstbarkeiten, Grundbuch, Grundbuchverfahren, Grundbuchberichtigung, notarielle Beurkundung, Grundstücksfinanzierung, Grundstücksteilung, begleitende Bebauungsplanverfahren, vorhabenbezogener Bebauungsplan, Nutzungsänderung, Gewerbeobjekte, Standortplanung, Unternehmensexpansion, Sofortige Zwangsvollstreckung, Belastungsvollmacht, Grunderwerbsteuer, Nießbrauch, Wohnrecht, Dienstbarkeit, beschränkt persönliche Dienstbarkeit, Grundschuld, Hypothek, dingliches Vorkaufsrecht, Eigentümerwechsel, Spekulationssteuer, Grunddienstbarkeit, Erbbaurechte, Erbbaurechtsvertrag, Erbbauzins, Immobilienleasing, Ankaufrecht, Begründung von Wohneigentum (Wohnungen), Teileigentum (Gewerbefläche, PKW-Stellplatz, Parkplatz, Garage), Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Kauf / Verkauf von Wohneigentum, Maklerrecht, Maklerprovision, Nachweismakler, Vermittlung, Courtage, Nachbarrecht, Beseitigung, Unterlassung, Nachbarschaftsgesetz, Streitschlichtung, Mediation


Mietrecht – von der Mieterhöhung bis zur Anfechtungsklage

Das Mietrecht bzw. Pachtrecht weist für beide Vertragsseiten – den Vermieter / Verpächter ebenso wie den Mieter / Pächter - durch die komplexe Gesetzeslage und umfangreiche Rechtsprechung vielschichtige Fragestellungen und eingehenden Beratungsbedarf auf. Im komplexen Mietrecht ist daher eine fundierte anwaltliche Beratung bereits vor dem Abschluss von Mietverträgen oder Pachtverträgen bis hin zu deren Beendigung, insbesondere durch fristgerechten, rechtskräftigen Kündigungen, empfehlenswert. Unsere Rechtsexperten im Mietrecht unterstützen Sie umsichtig selbstverständlich auch bei der Ausübung von Rechten, Geltendmachung von Ansprüchen und der Einhaltung der Pflichten während des Mietverhältnisses.

 

Besonders bei Verträgen über Gewerbeobjekte und Gewerbeflächen besteht ein sehr weiter vertraglicher Gestaltungsspielraum mit wenigen gesetzlichen Grenzen, allerdings gepaart mit strengen Formvorschriften, deren Missachtung einen vermeintlich auf Dauer geschlossenen Mietvertrag dem Risiko vorzeitiger Kündigung aussetzen können. Dadurch entstehen sowohl beim Vermieter bzw. Verpächter als auch beim Mieter bzw. Pächter flexible Gestaltungschancen – aber auch entsprechende Risiken. Daher sollten Sie Ihre vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten bereits im Vorfeld des Abschlusses sehr gut kennen und fachgerecht gestalten, um große wirtschaftliche Risiken mit der nötigen Gründlichkeit zu vermeiden.

 

Neben den gewerblichen Besonderheiten des Mietrechts und Pachtrechts ist auch das Wohnungseigentumsrecht sehr komplex und streitanfällig. Entsprechend beraten wir Eigentümer und WEG-Verwalter bei rechtlichen Rückfragen und bei Problemen oder gar im Streitfall – wirtschaftlich und lösungsorientiert.

 

 

Ihre Schlagwörter für das Mietrecht:

 

Mietrechtsreform, Maklerrechtsreform, Wohnraummiete, Gewerberaummiete, Gewerbemiete, Mischmietverhältnis, Formularvertrag, Formularmietvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Wechsel Mieter/Vermieter, Gebrauchsüberlassung, Untermiete, Betretungsrecht, Besichtigungsrecht, Vertragsstrafe, Miete, Mietzins, Mieterhöhung, Staffelmiete, Indexmiete, Verbraucherpreisindex, Wertindex, Wertsicherung, Mietanpassung, Gleitklausel, Mietspiegel, Modernisierung, Eigenbedarf, Mietrückstand, Kündigung, ordentliche Kündigung, fristlose Kündigung, außerordentliche Kündigung, Mietpreisvereinbarung, Aufhebungsvertrag, Mietwucher, Umsatzmiete, Vergleichsmiete, Betriebskosten, Umlage der Betriebskosten, Nebenkosten, Umlage der Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Betriebskostenabrechnung, Heizkosten, Heizkostenabrechnung, Grundsteuer, Contracting, Vermieterpfandrecht, Pachtvertrag, Landpacht, Mietsicherheit, Mietkaution, Kaution, Schönheitsreparaturen, Instandhaltung, Instandsetzung, Barrierefreiheit, Nutzungsänderung, Betriebszweck, Option, Verlängerungsoption, Optionsrecht, Ankaufrecht, Vorkaufsrecht, Hausordnung, Sachmangel, Rechtsmangel, Mietminderung, Rückgabe, Übergabe, Übergabeprotokoll, Zeitmietvertrag, Rückgabe, Verjährung, Zwangsvollstreckung, Zwangsverwaltung, Räumung, Räumungsklage, Räumungsfrist, Räumungsvollstreckung, Insolvenz, Kleinreparatur, Vertragslaufzeit, Duldung, Vertragsverlängerung, Laufzeit, gesetzliche Schriftform, Formmangel, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Wirtschaftlichkeitsgrundsatz, Nachzahlung, Guthaben, Rücktritt, Konkurrenzschutz, Betriebspflicht, Werbegemeinschaft, Vertragslaufzeit, Mietzeit, Wohneigentum, Teileigentum, Bildung von Wohneigentum/Teileigentum, Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Aufteilungsplan, Gründungsmangel, Abgeschlossenheitsbescheinigung, Vereinigung, Verband, Wohnungseigentümergemeinschaft, Wohnungseigentümer, Verwalter, Verwaltungsbeirat, Eigentümerversammlung, Stimmrecht, Beschluss, Beschlussfassung, Öffnungsklausel, Anfechtungsklage, Wohngeld, Modernisierung, Sondernutzungsrecht, Gartennutzung, Wohnungserbbaurecht, Dauerwohnrecht, Nutzungsrecht

Baurecht – wer haftet wann, und für was?

Besonders im Baurecht, wo es regelmäßig um große Summen und langwierige, komplexe Abläufe geht, kann die streitige Aufarbeitung des Bauablaufs für alle Parteien zum mühsamen, zermürbenden Mammutprozess werden. Um dies zu vermeiden, sind etwa Selbstständige Beweisverfahren ein probates Mittel zur Beweissicherung und Grundlage einer erfolgreichen Anspruchsverfolgung bzw. Verteidigung. Für diese Grundlegung eines späteren, aussichtsreichen Rechtsweges beraten wir Bauunternehmer, Bauträger, Architekten, Fachingenieure, Handwerksbetriebe und selbstverständlich auch Bauherren / Auftraggeber bei der Vertragsanbahnung und bei der Durchführung von Bauvorhaben sowie im Rechtsstreit, z.B. bei Gewährleistungsfragen.

 

Unser Rat:

Sichern Sie sich auf jeder Stufe des Bauprojektes im Baurecht ab. Beispielsweise sind Generalunternehmer gegenüber dem Bauherren umfangreich verantwortlich und stehen zwischen Bauherr und den eigenen Subunternehmern, die die einzelnen Gewerke des Bauvorhabens ausführen. Des Weiteren ist der Architekt umfassend verantwortlich und steht seinerseits zwischen Bauherr und Bauunternehmen.

 

 

Ihre Schlagwörter für das Baurecht:

 

Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), VOB, VOB/B, VOB/C, Baurecht, Werkvertragsrecht, Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB, Formularvertrag, Bauträgervertrag, Kaufvertrag, Bauleistung, Vergütung, Abschlagszahlung, Fälligkeit der Vergütung, Sonderwünsche, Gewährleistung, Minderung, Nachbesserung, Schadensersatz, Gewährleistungsbürgschaft, Vertragserfüllungsbürgschaft, Kündigung, Rücktritt, Nachtrag, Behinderung, Grundstücksrechte, Bauherr, Bauunternehmer, Bauordnungsrecht, Landesbauordnung, LBO, Baugesetzbuch, BauGB, Nutzungsverordnung, Planungsrecht, Bebauungsplan, vorhabenbezogener Bebauungsplan, Normenkontrolle, Raumordnung, Zweckentfremdung, Enteignung, Vergabe, Leistungsbeschreibung, Baubeschreibung, Architekt, HOAI, Leistungsphase, Planungsphase, Vergabephase, Leistungsbild, Ausführungsphase, Honorar, Abschlagszahlung, Generalunternehmer (GU), Generalübernehmer, Subunternehmer, Generalplaner, Projekt, Nutzungsänderung, Baugenehmigung, Bauantrag, Baueinstellung, Auftragnehmer, Auftraggeber, Ausschreibung, Haftung, Einbehalt, Abnahme, förmliche Abnahme, Teilabnahme, prüfbare Abrechnung, selbstständiges Beweisverfahren, Schlusszahlung, Pauschalvergütung, Pauschalvertrag, Mängelbeseitigung, Gewährleistungsausschluss, Verjährung, Verjährungsfrist, Sicherheit, Sicherheitsleistung, Schiedsgutachten, Schiedsvertrag, Dokumentation, Informationspflicht, Hausrecht, Überwachung, Aufsicht, Vertragsstrafe, Widerspruch, Verwaltungsverfahren, Verwaltungsgericht, Verwaltungsakt, Gewerk


Unsere Ansprechpartner für das Immobilienrecht, Mietrecht und Baurecht

Gehen Sie mit einer kompetenten Rechtsberatung auf Nummer sicher:

 

 

Konrad-Zuse-Ring 32 | 68163 Mannheim

Mail: inforae@rebleklose.de

Tel.: +49 (0)621 - 41977 - 0

Fax.: +49 (0)621 - 41977 - 99

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