Marken sind Ihr wichtigstes Aushängeschild in einer globalisierten Welt. Als produktbezogene Individualisierungszeichen sind Marken das beste Mittel, um sich von der Konkurrenz abzuheben und die Konsumenten über Ihre Produkte zu informieren. Marken machen heute häufig einen bedeutsamen Teil des Wertes eines Unternehmens aus, der wie alle wertvollen Wirtschaftsgüter weder von selbst entsteht, noch ohne regelmäßige Markenpflege anwächst oder erhalten bleibt.
Neben dem aktiven Schutz gegen Nachahmer bieten eingetragene Marken auch passiven Schutz gegen Angriffe Dritter:
Anders als im Design und Patentrecht gibt es im Markenrecht kein Vorbenutzungsrecht. Das bedeutet, dass der Inhaber einer eingetragenen Marke die Verwendung eines kollidierenden Zeichens bei Schutzrechtverletzung auch dann verbieten kann, wenn es bereits seit mehreren Jahren verwendet wird.
Wird ein Zeichen zu einem Zeitpunkt als Marke angemeldet, zu dem ein älteres kollidierendes Zeichen wegen fehlender rechtserhaltender Benutzung löschungsreif war, so entsteht ein sogenanntes Zwischenrecht. Das bedeutet: Sollte der Inhaber der älteren Marke deren Benutzung nach dem Prioritätstag des jüngeren, kollidierenden Zeichens wieder aufnehmen, kann die Benutzung der jüngeren Marke nicht verboten werden.
Anders verhält es sich wenn die Marke nicht eingetragen ist. Wird die Benutzung der Marke wieder aufgenommen, so kann der Markeninhaber dem nicht durch Markenschutz flankierten Nutzer die Weiterbenutzung des Zeichens verbieten.
Unsere Kanzlei blickt im Markenrecht auf eine 30-jährige erfolgreiche Beratungspraxis zurück und berät Sie umfassend in sämtlichen Themengebieten des Kennzeichenrechts, insbesondere bei:
Ihre Schlagwörter für das Markenrecht:
Markenrecht, Abmahnung, Gemeinschaftsmarke, IR-Marke, DE-Marke, Löschungsklage, Markenanmeldung, Markenanmeldung China, Markenverwaltung, Google-AdWords, Metatags, Verletzungsklage, DPMA, EUIPO, Bösgläubige Markenanmeldung, Domainrecht, Kennzeichenrecht, Titelschutz, Unternehmenskennzeichen, Geografische Herkunftsbezeichnung, Benutzungsmarken, Verkehrsdurchsetzung, Verfall, EuG, Markenrecherchen, Grenzbeschlagnahme, Kollisionsverfahren, Abgrenzungsvereinbarungen, Lizenzverträge, Markenübertragung, Störerhaftung
Das Designrecht zieht weite Kreise von der digitalen Gestaltung bis hin zur Formenvielfalt physischer Produkte. Ebenso vielfältig sind dabei die möglichen Rechtsverletzungen durch Dritte, strittige Fragen, die einer juristischen Klärung bedürfen, sowie Maßnahmen zur Klageabwehr.
Das Designrecht schließt eine wichtige Lücke im Urheberrecht und schützt alle handwerklichen Designleistungen, die nicht die nötige Schöpfungshöhe für das Urheberrecht erreichen. Während das Urheberrecht automatisch mit der Schöpfung greift, muss der Schutz für Geschmacksmuster durch das Designrecht abgesichert werden, zum Beispiel durch die klassische Geschmacksmusteranmeldung.
Unsere Kanzlei sichert mit mehr als 30 Jahren Erfahrung erfolgreich Ihr Recht und steht Ihnen in sämtlichen Themengebieten des Designrechts zur Seite, insbesondere bei:
Ihre Leitmotive für das Designrecht:
Design-/ Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldung, Designverletzung, Abmahnung, Design-/ Gemeinschaftsgeschmacksmusterlöschungsverfahren, Verwaltung von Designs- / Gemeinschaftsgeschmacksmuster, Verletzungsklage, DPMA, EUIPO, Nicht eingetragenes Design, EuG, Designrecherchen, Grenzbeschlagnahme, Kollisionsverfahren, Lizenzverträge, Designkaufverträge, Formenschatzrecherchen, Nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster
Jeden Tag werden irgendwo in Deutschland Schutzrechte verletzt – besonders im Internet. Vertrauen Sie auf spezialisierte Rechtsanwälte, die Ihre Ansprüche bei Schutzrechtsverletzungen sichern und bei Bedarf gerichtlich durchsetzen.
Vertrauen Sie auf die Erfahrung unserer Kanzlei – über 30 Jahre Beratungspraxis und zufriedene Mandanten sprechen für sich. Wir beraten Sie umfassend zu sämtlichen Themen der Schutzrechtsverletzung, insbesondere bei:
Schutzrechtsverletzung:
Landgericht, Bundespatentgericht, Oberlandesgericht, Deutsches Patent- und Markenamt, Europäisches Patentamt, Bundesgerichtshof
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