Das Arbeitsrecht ist ein sehr dynamischer Rechtsbereich, der sich durch tagesaktuelle Rechtsprechung häufig und schnell ändern kann. Daher bieten wir Ihnen als Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Betriebsrat oder Gewerkschaft eine zuverlässige Beratung und vertreten Sie in allen Fragen des Arbeitsrechts – gerichtlich und außergerichtlich.
Mit unserer Beratung begleiten wir Sie während der gesamten Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer von der Anbahnung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Sind die vielfältigen Vorgaben des Arbeitsrechts eingehalten? Zum Beispiel bei:
Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung und in allen Fragen rund um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
Der Aufhebungsvertrag bietet eine Alternative zur Kündigung, hält allerdings einige Fallstricke bereit:
Zum Arbeitsrecht gehört die Frage, ob es sich bei einem Beschäftigungsverhältnis überhaupt um ein Arbeitsverhältnis im rechtlichen Sinne handelt:
Neben der außergerichtlichen Beratung im Arbeitsrecht vertreten wir Sie bundesweit:
Im Bereich des Kollektivarbeitsrechts begleiten wir Arbeitgeber, Betriebsräte oder Gewerkschaften:
Falls eine gütliche Einigung zwischen den Betriebspartnern scheitern sollte, begleiten wir Sie im Einigungsstellenverfahren.
Außerdem beraten wir Sie in speziellen Betriebsratsfragen wie beispielsweise der korrekten Vergütung von Betriebsratsmitgliedern.
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